Von der Erfindungsmeldung zum Patent

Von der Erfindungsmeldung zum Patent

Kontakt:

Dr. Kirstin Schilling
Geschäftsführerin
info@innovectis.de
+49 69 2561632-0

Dr. Matthias Götz
Senior Patent- und Lizenzmanager
info@innovectis.de
+49 69 2561632-0

INNOVECTIS unterstützt und begleitet Erfinder*innen Ihrer Kunden von der Erfindungsmeldung bis zum Patent. Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) müssen Arbeitnehmer*innen eine Diensterfindung der Arbeitgeberin (Goethe-Universität) unverzüglich vollständig zur Kenntnis bringen. Auch eine Erfindung, die nicht auf Erfahrungen oder Arbeiten für den Arbeitgeber beruht, muss der Arbeitgeberin mitgeteilt werden. INNOVECTIS bietet:

Erfindungsberatung

INNOVECTIS bietet Wissenschaftler*innen vertrauliche Beratungsgespräche über die schutzrechtliche Sicherung ihrer Forschungsergebnisse an. Wenn Sie glauben, eine Erfindung gemacht zu haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf oder füllen Sie das Formular zur Erfindungsmeldung aus und schicken Sie das ausgefüllte Formular an die INNOVECTIS.

Bewertung von Erfindungen

INNOVECTIS führt zu Ihrer Erfindung eine Neuheitsrecherche durch und evaluiert das wirtschaftliche Verwertungspotential. Für die Goethe-Universität Frankfurt empfiehlt ein eigens hierfür bestelltes Expertengremium, das Bewertergremium für Erfindungen der Goethe-Universität, ob eine Patentanmeldung erfolgen soll.

Patentierung von Erfindungen

INNOVECTIS übernimmt das Patentmanagement, das heißt die Koordinierung und Begleitung der Patentverfahren im In- und Ausland sowie der Patentstrategie. Mit der Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen und der Durchführung der Patenterteilungsverfahren wird in der Regel ein auf das entsprechende Fachgebiet spezialisierter Patentanwalt beauftragt.

Sollten Sie erwägen, auf Basis Ihrer Erfindung ein Unternehmen zu gründen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Gründungszentrum, den Goethe Unibator.

Weiterführende Links: